Liebe Bahn …
Bei der Betrachtung meiner DB-Fahrkarte fällt mir auf, im Fahrpreis sind 19% Mehrwertsteuer enthalten, bei der Sitzplatzreservierung kommt die Mehrwertsteuer jedoch nicht vor.
Daher frage ich mich:
- Sind Platzreservierungen nicht mehrwertsteuerpflichtig?
- Auf welcher Rechtsgrundlage?
Im Umsatzsteuergesetz finde ich nichts dergleichen.
Daher an dieser stelle die Frage an die Kollegen in der Pressestelle der Deutschen Bahn:
- Sind Sitzplatzreservierungen nicht mehrwertsteuerpflichtig?
- Wenn JA, auf welche Grundlage?
- Wenn NEIN, welcher Steuersatz findet Anwendung?
- 7 %
- 19 %
- Wenn NEIN, wieso bekomme ich die Mehrwertsteuer nicht ordentlich ausgewiesen?
Vielen dank im Voraus!
2 Comments
Oksy, versuch ich es mal zu erklären:
Es besteht in RZ & Co explizit nicht nur bei Fahrkarten (dort vereinfachte Darstellung) ein Recht auf den USt-Beleg nach den Rechnungsbestimmungen (s. § 14 UStG)! Auf Wunsch muss (natürlich nach Kenntlichmachung des gestrichenen Vorsteuerabzuges auf der Fahrkarte, ggf. schon aufgedruckt) auch eine Rechnung ausgestellt werden.
Reservierungen sind durchaus exakt besteuerbar: Durch den aufgedruckten Streckenabschnitt ergibt sich ja auch ohne Fahrkarte die Entfernung (bis einschl. 50 km red. Sts.); da Reservierungsentgelte bei der ausgebenden BV verbleiben (bei Globalpreisen diff.), muss auch die dt. USt angewandt werden. Notfalls die übliche Vorsteuerabzugsbescheinigung verlangen. Ausnahmebescheinigungen erfolgen nicht bei der Verkaufsstelle (AZ/NZ intern. Verk., BWE, CNL, THA, NT d. NS, NZ Berlin – Malmö).
Bitte beachten, dass gedruckte Medien nur dem ermäßigten Satz unterliegen!
Ohne Ausweis kein Abzug.
Als Unternehmer habe ich ein Recht darauf, innert 6 Wochen eine Rechnung (bei Fahrkarten und daher auch Reservierungen mit vereinfachter Gestaltung) gemäß UStG zu erhalten.
(Quelle: http://www.drehscheibe-foren.de/, und USTGB)
Mann und dieses wirre Geschreibsel , da muss man erst mal durchsehen, hast du das in der Bahn geschrieben?
A
was war denn daran wirr ?